Die neue Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat ihr Regierungsprogramm für Österreich vorgestellt. So soll es unter anderem mehr Transparenz bei der „Shrinkflation“ und eine Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel geben.
Das 211 Seiten starke Papier beschäftigt sich mit den Inhalten und Schwerpunkten der kommenden Bundesregierung bis 2029. Wir haben uns in das Regierungsprogramm eingelesen und haben zusammengefasst, was sich für Dich beim Einkaufen ändert.
Mehr Wettbewerb im Lebensmittelhandel und faire Preise
Ein zentrales Ziel der Regierung ist es, den Wettbewerb im Lebensmittelhandel zu stärken, um faire Preise für Konsumenten sicherzustellen:
In Branchen mit wenig Wettbewerb sollen gezielte Maßnahmen zur Ansiedelung neuer Anbieter getroffen werden.
Nahversorger, die gänzlich digital oder in Randzeiten digital und ohne angestelltes Personal betrieben werden (z. B. Selbstbedienungsläden), sollen aus dem Öffnungszeitengesetz ausgenommen werden. Dieses Gesetz wurde etwa Unimarkt mit den „Uniboxen“ zum Verhängnis, welche letztes Jahr schließen mussten.
💡 Was ist das Öffnungszeitengesetz?
Das Öffnungszeitengesetz regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen, die der Gewerbeordnung unterliegen:
Verkaufsstellen dürfen von Montag bis Freitag maximal von 6:00 bis 21:00 Uhr und am Samstag von 6:00 bis 18:00 Uhr offen gehalten werden dürfen; maximal dürfen Verkaufsstellen 72 Stunden pro Woche geöffnet sein.
Bei Vorliegen besonderer Einkaufsbedürfnisse können die Landeshauptleute eine Erweiterung der Offenhaltezeiten vornehmen. Generell ausgenommen sind etwa Automatenbetreiber, Tankstellen, Gast- und Konditorgewerbe.
Selbstbedienungsläden ohne Personal sollen künftig unbegrenzt geöffnet bleiben können. (Bild: pixabay.com)
Auf EU-Ebene will sich die Regierung dafür einsetzen, dass unterschiedliche Einkaufspreise in den Mitgliedstaaten überprüft werden, um faire Bedingungen für Konsumenten zu schaffen.
Mehr Transparenz durch Kennzeichnung von „Shrinkflation“ und freiwilligen Nutri-Score
Verbraucher sollen in Zukunft besser informiert werden:
Der Nutri-Score wird als freiwillige Kennzeichnung in Österreich ermöglicht. Eine fünfstufige Farb- und Buchstabenskala (A-E) soll einen Überblick über die Nährwertbewertung eines Produktes liefern.
Kennzeichnung von „Shrinkflation“: Wenn Produkte weniger Inhalt haben, aber die Verpackung gleich groß bleibt, soll es künftig eine klarere Auszeichnung durch entsprechende praxistaugliche Kennzeichnung (bspw. am Produkt oder am Regal) geben.
💡 Was ist Shrinkflation?
„Shrinkflation“ bedeutet, dass Produkte weniger Inhalt haben, aber der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. Um die Transparenz zu stärken, zeigt Preisrunter schon seit einiger Zeit in der Produktsuche Packungsänderungen erkennbar an.
Beispielhaft ausgewähltes Produkt zur Anzeige einer Packungsänderung bei Preisrunter.
Verbesserung der Grundpreisauszeichnung, damit Preisvergleiche leichter möglich sind und Preiserhöhungen einfacher erkannt werden (etwa durch einheitliche Bezugsgrößen).
Die Bundesregierung schafft bzw. fördert Rahmenbedingungen, dass Konsumenten beim Lebensmitteleinkauf informierte Entscheidungen treffen.
Mehr Maßnahmen gegen Inflation und hohe Lebensmittelpreise
Bei Hygieneprodukten für Frauen soll die Umsatzsteuer ab 2026 fallen. (Bild: pixabay.com)
Angesichts hoher Preise für Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs will die Regierung verschiedene Maßnahmen umsetzen:
Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel sowie verwandte Produkte ab 2026
Transparente Marktpreisüberwachung bei Grundnahrungsmitteln, um nicht nachvollziehbare Preisentwicklungen zu erkennen.
Eine freiwillige Preisbremse durch Vereinbarungen zwischen Herstellern, Händlern und der Regierung.
Förderung des Direktverkaufs von Produzenten an Konsumenten, um Zwischenhändler-Kosten zu reduzieren und die Nahversorgung zu stärken.
Mehr Regionalität, weniger Verschwendung von Lebensmitteln
Nachhaltigkeit und Regionalität stehen im Fokus:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden überarbeitet, um die Spenden von überschüssigen Lebensmitteln an soziale Einrichtungen zu erleichtern (z. B. durch Klärung von Haftungsfragen).
Öffentliche Einrichtungen sollen bis 2030 mindestens 55 % Bio-Lebensmittel einsetzen.
Die Direktvermarktung regionaler Produkte soll gestärkt werden, um den direkten Zugang zu heimischen Erzeugnissen zu erleichtern.
Mehr Schutz der Konsumenten beim Online-Handel
Bild: unsplash.com
Mit dem wachsenden Online-Handel wird auch der Schutz der Verbraucher verstärkt:
Strengere Kontrollen von Importwaren aus Drittstaaten, um sicherzustellen, dass sie europäischen Standards entsprechen.
Maßnahmen gegen irreführende Preisnachlässe im Handel.
Mehr Schutz für Bürger im Internet, insbesondere durch Maßnahmen gegen betrügerische Online-Shops und Phishing-Attacken.
Wir aktualisieren diesen Artikel laufend mit neuen Infos. Das gesamte Regierungsprogramm gibt es hier.
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