Shrinkflation-Hinweise und größere Preisschilder: Was sich am Regal ändert

Shrinkflation-Hinweise und größere Preisschilder: Was sich am Regal ändert

Bild: unsplash.com / Jeffery Erhunse

Preise vergleichen soll einfach sein. Doch in der Praxis ist das nicht immer einfach – sei es durch schwer lesbare Grundpreise oder durch „Shrinkflation“. Zwei neue gesetzliche Regelungen sollen genau hier ansetzen und für mehr Klarheit sorgen.

Ab 2026 gelten in Österreich neue Vorgaben für Preisangaben und Shrinkflation-Hinweise im Regal von Lebensmittel- und Drogeriehändlern. Ziel ist es, Preisvergleiche nachvollziehbarer zu machen. Auch Preisrunter hat sich für diese Änderungen eingesetzt.

„Shrinkflation“ wird sichtbar am Regal

Shrinkflation – also eine Verringerung der Inhaltsmenge ohne entsprechende Preissenkung – ist für Konsumenten oft schwer erkennbar. Wie eine aktuelle gemeinsame Recherche von Foodwatch und Preisrunter zeigt, sind zahlreiche Produkte von einer versteckten Preiserhöhung betroffen.

Mit dem neuen Anti-Mogelpackungs-Gesetz wird erstmals klar geregelt, wann Händler auf Shrinkflation hinweisen müssen. Das gilt dabei nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Drogerieprodukte.

Preisrunter zeigt Dir bei allen Produkten die „Shrinkflation“ – also die Änderung von Packungsgrößen – transparent an. Den Lebensmitteleinkauf online planen zahlt sich also aus.

Preisrunter Shrinkflation Anzeige
Beispiel für eine Shrinkflation-Anzeige auf Preisrunter

Wann ist eine Kennzeichnung notwendig?

Eine Kennzeichnung ist erforderlich, wenn:

  • sich die Menge eines Produkts verringert,
  • die Verpackung auf den ersten Blick gleich aussieht,
  • und dadurch der Preis pro Einheit steigt.

In diesem Fall muss für 60 Tage ein gut sichtbarer Hinweis am Regal angebracht werden – etwa:

„Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“

Ausgenommen sind:

  • Händler mit einer Verkaufsfläche unter 400m2 und weniger als 5 Filialen,
  • der Onlinehandel,
  • saisonale Produkte mit schwankenden Füllmengen wie Äpfel oder Salat,
  • Grundpreiserhöhungen unter 3 % („kleine Shrinkflation“),
  • Produkte, wenn auf der Verpackung des Herstellers bereits ein Hinweis einer Packungsgrößenänderung aufgedruckt ist.

Damit dieses Gesetz in Kraft tritt, braucht es noch die Zustimmung des Nationalrats. Dieses Gesetz wäre befristet und würde ab 1. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft treten – sofern der Nationalrat dieses Gesetz absegnet, was als wahrscheinlich gilt.

Zuvor stimmten am 9. Dezember ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne im Wirtschaftsausschuss dafür.

Preise müssen besser lesbar sein

Neben Shrinkflation geht es auch um ein anderes, alltägliches Problem: zu kleine Preisangaben, insbesondere beim Grundpreis.

Mit einer Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes wird nun erstmals konkret festgelegt, ab wann Preise als gut lesbar gelten.

Das sind die neuen Mindestgrößen im Regal

In Selbstbedienungsgeschäften gilt die Lesbarkeit als erfüllt, wenn:

  • der Verkaufspreis mindestens 8 mm hoch ist
  • der Grundpreis mindestens 4 mm hoch ist

Bei digitalen Preisschildern muss Grundpreis mindestens 3,5 mm groß ausgezeichnet werden. Ist der Verkaufspreis größer als 8 mm, muss der Grundpreis mindestens halb so groß dargestellt werden.

Außerdem: Bezugsgrößen (z. B. €/kg oder €/l) müssen innerhalb einer Produktgruppe einheitlich angegeben sein – ein weiterer Pluspunkt für bessere Vergleichbarkeit.

Weder die neuen Schriftgrößen noch die Shrinkflation-Kennzeichnung werden Preise senken. Aber sie sorgen dafür, dass Konsumenten besser informiert entscheiden können.

Startseite » News » Shrinkflation-Hinweise und größere Preisschilder: Was sich am Regal ändert

Kommentare